Bei der Buchung für einen nicht erschienenen Gast sollte man um eine korrekte Steuerermittlung zu erreichen eine spezielle Vorgehensweise wählen:
Für NoShow-Gäste sollte dafür eine eigene Rate eingerichtet werden. Sie ist für Fälle vorgesehen, in denen der Gast bei Nichterscheinen trotzdem den Preis bzw. einen etwas geringeren Preis bezahlen muss. Der DATEV-Kontenrahmen sieht dafür ein separates Konto vor. Wegen der Bereithaltung des Zimmers fällt 7% Umsatzsteuer an, weil hier ein Leistungsaustausch angenommen wird.
Kann der Gast kurz vorher seine Reservierung stornieren und muss er nur eine Stornogebühr bezahlen, ist diese wie ein Schadensersatz ohne Umsatzsteuer zu berechnen. Dafür wird ebenfalls eine separate Rate eingerichtet.