Zusammen mit unserem Partner A-Trust kann die RKSV Zertifizierung Österreich angebunden werden.
Vorgehensweise:
1. Unter mein Hotel – Einstellungen auf „RKSV aktivieren“ klicken.
2. Folgenden Daten müssen dann eingegeben werden:
- Kassenidentifikationsnummer – IBELSAROOMS (sollten Sie mehrere ibelsa Lizenzen nutzen
bitte IBELSAROOMS1, IBELSAROOMS2 usw. eingeben ) - Art der Identifikationsnummer auswählen : UID Nummer / Global Location Nummer ( GLN ) / Finanzamt-Steuernummer
- Entsprechende Identifikationsnummer eingeben
- E-mail Anschrift hinterlegen, an welche die RKSV Informationen geschickt werden sollen. Diese Informationen sind auch in ibelsa.rooms nach Erstellung der Signatur abrufbar
- Bar Zahlungsarten entsprechend markieren. Dabei bitte folgendes beachten:
Entsprechend der Gesetzesvorlage :§ 131b BAO, idF BGBl I 77/2016
Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung sind Umsätze, bei denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxeAbfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940, dem BMF Handbuch oder klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater, da Sie verantwortlich sind für die Richtigkeit der Daten.
- Zertifikat bestellen
3. Der Startbeleg wird umgehend generiert und ist im Dokumentenreiter zu finden.
4. Die Zertifikatsinformationen können in ibelsa abgerufen werden.
5. Die Signatureinheit und Ihre Registrierkasse bei FinanzOnline registrieren.
- Art der Signatureinheit: HSM über Dienstleister
- Vertrauensdiensteanbieter: A-Trust
- Seriennummer: aus ibelsa
- Kassenidentifikationsnummer: aus ibelsa
- Bemerkung: freies Feld
- Benutzerschlüssel AES-256: aus ibelsa
- Prüfwert: leer
6. Prüfung des Startbelegs durch die BMF Belegcheck App.
Ihre Kasse ist von diesem Moment an RKSV konform.
7. Nullbeleg
Der Nullbeleg ist ein Beleg, der keinen Umsatz generiert oder anzeigt, dieser dient lediglich dazu, einen Eintrag in das Datenerfassungsprotokoll der Kasse zu generieren und somit den aktuellen Gesamtumsatz festzuhalten. Ein Jahresbeleg entspricht einem Nullbeleg und ist auch gleichzeitig der Monatsbeleg Dezember, da dieser Beleg den Gesamtumsatz zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausdrucks festhält. Der Jahresbeleg unterscheidet sich von anderen Belegen, da dieser bis zum 15. Februar bei FinanzOnline gemeldet und sieben Jahre aufbewahrt werden muss.