Der verminderte Mehrwertsteuersatz von 5% der seit dem 1.7.2020 sowohl für Beherbergung als auch Speisen und Getränke (alkoholisch und nichtalkoholisch) gilt ist bis zum 31.12. 2021 verlängert worden. Auch bei der Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks im Rahmen der Beherbergung ist dieser verminderte Steuersatz anzuwenden.
Daher muss der Befristungszeitraum in ibelsa angepasst werden.
Dies kann wie folgt vorgenommen werden:
Unter Mein Hotel – Produkte:
Wenn man mit der Maus über den Mehrwertsteuersatz geht, erscheint ein Bleistift.
Klickt man darauf öffnet sich ein weiteres Fenster.
Dann bitte speichern
WICHTIG: Danach müssen alle Reservierungen für die Zukunft aktualisiert werden.