Die nachfolgenden Informationen zu Zahlarten entstammen dem Anhang D der Zusammenstellung der Beschlüsse und Bundeskonventionen zu den Standardtabellen im Bereich der Kassenbuchhaltung – Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) – in der Version 2.2 vom 24.06.2020
In der DSFinV-K können unterschiedliche Zahlarten ausgewählt werden:
- Bar
- Unbar
- Keine
- ECKarte
- Kreditkarte
- ElZahlungsdienstleister
- Guthabenkarte
Im Folgenden werden die einzelnen Zahlarten erklärt und auf Besonderheiten hingewiesen.
Zahlart „Bar“
Die Zahlart „Bar“ bildet alle Bargeldbewegungen innerhalb einer Kasse ab.
Zahlart „Unbar“
Die Zahlart „Unbar“ bildet alle Sachverhalte ohne Bargeldbewegung ab. Dabei ist die
Zahlart „Unbar“ als eine zusammenfassende Form für alle unbaren Zahlarten anzusehen.
Dies ist eine Lösungsmöglichkeit für Kassen, die die unbaren Zahlarten nicht weiter differenzieren können.
Zahlart „Keine“
Die Zahlart „Keine“ steht für Vorgänge, die mit keiner Zahlung abgeschlossen werden (z. B. Lieferscheine, Bestellungen, vollständig mit Ein- oder Mehrzweckgutschein bezahlte
Leistung).
Zahlart „ECKarte“
Die Zahlart „ECKarte“ stellt alle über die Verwendung einer EC-Karte vereinnahmten bzw.
verausgabten Zahlungen dar. Der Begriff „EC-Karte“ in der DSFinV-K steht für „DebitKarten“ (also insbesondere girocard, Maestro etc.).
Zahlart „Kreditkarte“
Die Zahlart „Kreditkarte“ stellt alle über die Verwendung einer Kreditkarte vereinnahmten
bzw. verausgabten Zahlungen dar.
Zahlart „ElZahlungsdienstleister“
Die Zahlart „ElZahlungsdienstleister“ stellt alle über elektronischen Zahlungsdienstleistern vereinnahmten bzw. verausgabten Zahlungen dar.
Zahlart „Guthabenkarte“
Bei der Zahlart „Guthabenkarte“ werden alle Zahlungen erfasst, die mit einem zuvor auf
ein entsprechendes Medium aufgeladenem Guthaben getätigt werden.