Datenschutz Grundverordnung mit ibelsa sind Sie bestmöglich aufgestellt
Am 25. Mai 2018 trat die neue Verordnung in Kraft. Alle europäischen Länder überführen mit diesem Stichtag europäisches Recht in nationale Verordnungen. Für Hotels und Beherbergungseinrichtungen ein besonders wichtiger Tag, da hier mit sehr sensiblen und persönlichen Daten umgegangen werden muss, die durch die neue Verordnung besonderen Schutz genießen.
Als Hotelier sind Sie mit ibelsa auf der richtigen Seite. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich entlang der neuen Verordnung was zum einen den erweiterten Schutz Ihrer Daten gewährleistet und zum anderen zeigt, dass Sie mit ibelsa immer den neusten Standards folgen.
Unter diesem Link können Sie unseren Datenverarbeitungsvertrag (ADV) und die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach (DS-GVO), sowie die Datenschutzinformationen einsehen:
ADV ibelsa GmbH I Datenschutzinformationen ibelsa GmbH I TOMs ibelsa GmbH
Auch innerhalb ibelsa.rooms haben wir entlang der Richtlinien Überarbeitungen vorgenommen. Erweiterungen, wie die Anpassung des Meldescheins, auf dem der Gast unter anderem auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschreiben kann, oder auch die Möglichkeit Kontaktdaten zu drucken und zu löschen, können ab sofort in ibelsa abgerufen werden. Auch bei Webbuchungen finden Sie nun ein weiteres Bestätigungsfeld „Datenschutzbestimmung zustimmen“..
Unser kompetentes Vertriebs – und Sales Team steht Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung. Anruf genügt!